Artcity Trips - Operareizen

  • Home
  •  
  • Über Artcity Trips
  • Die derzeitigen Förderungen
  • Vorgehensweise
  • Inkl. und exklusive
  • Zusatzmöglichkeiten
  • Jetzt buchen!
  • Betriebe und Gruppen
  • Eine Frage stellen...
  • FAQ
  • Kontaktieren Sie mich
  • Kontact
  • Bei Buchung gilt...
  • Ideenbox
  • Unsere partners
  • Ein Geschenktipp
  • Newsletter

nl | fr | en | de | 日本語

Allgemeine Reisebedingungen Wochenendveranstaltungen

Durch die Teilnahme an einem der Programme oder Reisen von Scot Reizen AG bestätigt der Kunde die Annahme dieser allgemeinen Bedingungen.

Bestimmungen
Die im Weiteren beschriebenen allgemeinen Bedingungen gelten für alle Programme, ganz gleich ob sie kundenspezifisch sind oder nicht, die bei Scot Reizen AG bestellt wurden, außer wenn dies ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart wurde. Artcitytrips ist ein Warenzeichen der Scot Reizen AG, T. Van Cauwenberghlei 83, B-2900 Schoten, Belgien. Der Anbieter dieser Programme ist Scot Reizen AG, bei De Europese gegen Insolvenz versichert. Die einzig rechtsgültigen allgemeinen Bedingungen sind die in niederländischer Sprache. Die allgemeinen Bedingungen, die in anderen Sprachen auf irgendeine Weise zur Verfügung gestellt werden, dienen ausschließlich der Kundeninformation. Aus diesen Übersetzungen können keinerlei Rechte abgeleitet werden.
Wenn für ein bestimmtes Programm Bedingungen gelten, die von den allgemeinen Bedingungen abweichen, gelten die besonderen Bedingungen vorrangig zu den allgemeinen Bedingungen. Diese besonderen Bedingungen werden jeweils zum entsprechenden Programm mitgeteilt.
Die Abreise- und Ankunftstage werden als ganze Tage gezählt. Ein Tag beginnt immer um 0.00 Uhr innerhalb der GMT-Zeitzone +01.00 St. Bei Erwähnungen des Abreisedatums oder des Ankunftsdatums gilt auch die Zeitrechnung entsprechend 0.00 Uhr GMT+01.00.

1. Informationspflicht seitens des Kunden.
1.1. Der Kunde verpflichtet sich dazu, dem Reiseveranstalter die erforderlichen Angaben über sich und eventuelle Mitreisende zum Zeitpunkt der Buchung zu verschaffen. Der Reiseveranstalter wird diese Daten an eventuelle Dritte weiterleiten, die als Lieferanten der Reise auftreten, um die Reise bis zum Ende erfolgreich verlaufen zu lassen. Werden diese Angaben nicht oder falsch gegeben, wird der Kunde haftbar für den Schaden, welcher für Scot Reizen AG als Folge der Anpassung oder Eintragung dieser Angaben entstehen kann.
1.2. Der Kunde hat selbst dafür zu sorgen, dass er über die erforderlichen Informationen und Unterlagen (Visa, Pässe, Ausweise, usw.) verfügt um die Reise stattfinden zu lassen. Der Reiseveranstalter ist dafür nur verantwortlich, wenn dies ausdrücklich und schriftlich so vereinbart wurde.
1.3. Die Reisenden werden gebeten, wichtige Informationen bezüglich diverser Aspekte ihrer Ferien zur Kenntnis zu nehmen. Die verschiedenen Rubriken befinden sich auf der Seite ‘letzte Änderungen’ auf der Website.

2. Der Preis
Je nach der Art des gebuchten Programms, ist es möglich, dass einige der folgenden Bestimmungen für die Buchung nicht gelten.
Alle Preise, Zuschläge und Ermäßigungen gelten pro Person, außer wenn ausdrücklich anders mitgeteilt.
Wenn für die Durchführung von Gruppenprogrammen von der bei der Buchung beantragten Anzahl Personen abgewichen wird, ist Scot Reizen AG berechtigt, einen neuen individuellen Reisebetrag zu bestimmen. Ist dieser neue Reisebetrag höher als 20 % des ursprünglichen Reisebetrags, dann steht es dem Kunden frei, den Vertrag zu kündigen, unter Beachtung der zu diesem Zeitpunkt geltenden Kündigungsbedingungen.

2.1. Inklusive
a) Aufenthalt in einem Hotelzimmer entsprechend dem Programm;
b) Eintrittsberechtigungen für die Veranstaltungen, die einen Teil des Programms bilden;
c) MwSt. entsprechend den geltenden Sätzen;

2.2. Exklusive
a) Flüge oder sonstigen Transport und der entsprechenden Gebühren
b) Kosten für Reisepass, Visum, Impfungen und andere Formalitäten (wenden Sie sich diesbezüglich an die Botschaft oder das Konsulat);
c) Mahlzeiten und Getränke, außer wenn anders mitgeteilt;
d) persönliche Ausgaben und/oder Trinkgelder;
e) Reise- und Reiseschutzversicherung;
f) Gepäckversicherung;
g) Annullierungsversicherung;
h) örtliche Gebühren und/oder Touristensteuer, wenn zutreffend.

2.3. Programm nach Anfrage
2.3.1. Wenn Scot Reizen AG ein kundenspezifisches Programm erstellt, das von unserem Standardangebot abweicht, wird ein Zuschlag von € 50,- pro Bearbeitungsfall berechnet.

3. Preisberechnung
Der im Vertrag vereinbarte Preis ist fest und alle erwähnten Dienstleistungen, Steuern und Gebühren sind mit einbegriffen, außer Gebühren, die vor Ort zu zahlen sind, unter Vorbehalt eines eindeutigen materiellen Irrtums und der Möglichkeiten einer Preisanpassung gemäß Artikel 7.3 der Allgemeinen Reisebedingungen. Der Preis wurde aufgrund der aktuellen Wirtschaftslage und der von den Dienstleistern für eine Dauer von 6 Monaten gewährten Preise. Eine etwaige Änderung der oben genannten Wirtschaftslage oder Preise der Dienstleister kann zu einer Preisänderung führen, die dem Kunden mitgeteilt wird. Der Preis der Programme umfasst die Dienstleistungen durch Dritte wie auch die von uns gemachten Kosten, um die Programme zu verwirklichen. Details dieser Preisberechnung werden vom Reiseveranstalter nicht mitgeteilt.
Die Preise für den Aufenthalt und sonstige Dienstleistungen, die einen Teil des Programms bilden, wurden entsprechend den am 1.10.2007 geltenden Tarifen und Wechselkursen berechnet. Diese umfassen Transport- und Treibstoffpreise, Geldwechselkurse, lokale Gebühren und Steuern, die zum Zeitpunkt des Anbietens des Programms Scot Reizen AG bekannt waren.

4. Vorauszahlung und Bezahlung
4.1. Bei der Bestätigung der Buchung durch Scot Reizen AG muss der Kunde eine Vorauszahlung von 30 % des gesamten Reisebetrags innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung auf das Konto von Scot Reizen AG überweisen. Eine Buchung ist nur endgültig, wenn die Vorauszahlung bezahlt worden ist. Der Restbetrag, also der Gesamtpreis des Programms minus Vorauszahlung, muss spätestens 48 Kalendertage vor der Abreise bezahlt sein. Diesbezüglich schickt Scot Reizen AG keine Mahnung. Im Falle einer Nichtzahlung der Vorauszahlung oder des Restbetrags innerhalb der Fristen, ist der Kunde verpflichtet, die Annullierungskosten gemäß Artikel 5.2 zu zahlen. Durch die Nichtzahlung innerhalb der Fristen ist Scot Reizen AG berechtigt, den Vertrag einseitig zu kündigen.
4.2. Im Falle einer späten Buchung (weniger als 48 Kalendertage vor der Abreise zum Zielort) ist der vollständige Reisebetrag sofort zu entrichten.
4.3. Reiseunterlagen werden erst nach der vollständigen Zahlung des Gesamtpreises verschickt.

5. Annullierung durch den Reisenden
5.1 Allgemein
Die Annullierung einer reservierten Reise muss mittels Einschreiben an Scot Reizen AG erfolgen, wobei die Buchungsnummer mitgeteilt werden muss. Die Annullierung zum Zeitpunkt des Erhalts durch Scot Reizen AG registriert. Eine Annullierung ist nur möglich an Werktagen und während der Öffnungszeiten (von montags bis samstags einschl. von 9 bis 17 Uhr). Eine Annullierung außerhalb dieser Zeiten wird erst am nächsten Werktag bearbeitet.
5.2 Entschädigung
5.2.1. Alle Arrangementen außer Baden-Baden, Bordeaux, Brüssel, Genève und Lissabon :
a) Bis 60 Tage vor dem Abreisetag: € 50,- pro Bearbeitungsfall, zuzüglich des Preises der Tickets für Darbietungen oder Konzerte, die einen Teil des Programms bilden, wenn wir diese Tickets nicht zurückgeben können;
b) ab dem 59. bis zum 49. Tag vor dem Abreisetag: € 100,- pro Bearbeitungsfall, zuzüglich des Preises der Tickets für Darbietungen oder Konzerte, die einen Teil des Programms bilden, wenn wir diese Tickets nicht zurückgeben können;
c) ab dem 48. Tag bis zum 30. Tag vor dem Abreisetag: € 100,- pro Bearbeitungsfall, zuzüglich des Preises der Tickets für Darbietungen oder Konzerte, die einen Teil des Programms bilden, wenn wir diese Tickets nicht zurückgeben können;
d) ab dem 29. Tag bis zum 22. Tag vor dem Abreisetag: 50 % des Gesamtpreises des Programms, zuzüglich des Preises der Tickets für Darbietungen oder Konzerte, die einen Teil des Programms bilden, wenn wir diese Tickets nicht zurückgeben können.
e) ab dem 21. Tag bis zum 8. Tag vor der Abreise: 75% des Gesamtpreises des Programms, zuzüglich des Preises der Tickets für Darbietungen oder Konzerte, die einen Teil des Programms bilden, wenn wir diese Tickets nicht zurückgeben können.
f) ab dem 7. Tag vor der Abreise oder bei Nichterscheinen: der vollständige Reisebetrag.
5.2.2. Die Arrangementen in Baden-Baden, Bordeaux, Brüssel, Genève und Lissabon :
a) Bis 60 Tage vor dem Abreisetag: € 50,- pro Bearbeitungsfall, zuzüglich des Preises der Tickets für Darbietungen oder Konzerte, die einen Teil des Programms bilden, wenn wir diese Tickets nicht zurückgeben können;
b) ab dem 59. bis zum 49. Tag vor dem Abreisetag: € 100,- pro Bearbeitungsfall, zuzüglich des Preises der Tickets für Darbietungen oder Konzerte, die einen Teil des Programms bilden, wenn wir diese Tickets nicht zurückgeben können;
c) ab dem 48. Tag bis zum 31. Tag vor dem Abreisetag: € 100,- pro Bearbeitungsfall, zuzüglich des Preises der Tickets für Darbietungen oder Konzerte, die einen Teil des Programms bilden, wenn wir diese Tickets nicht zurückgeben können;
d) ab dem 30. Tag oder bei Nichterscheinen: der vollständige Reisebetrag.
Sind die Annullierungskosten des Dienstleisters höher als die oben genannten Beträge, wird die Annullierungsentschädigung entsprechend angepasst.

5.3. Abweichende Bestimmungen
Wenn für ein bestimmtes Programm Bedingungen gelten, die von den allgemeinen Bedingungen abweichen, gelten die besonderen Bedingungen vorrangig zu den allgemeinen Bedingungen. Diese besonderen Bedingungen werden jeweils deutlich zum entsprechenden Programm mitgeteilt.

6. Ersatz des und Änderung durch den Reisenden
Änderungen einer individuell gebuchten Reise werden angenommen nach Bezahlung der Kosten und einer eventuellen Preisanpassung.
6.1 Ersatz des Reisenden
6.1.1 Bis 35 Tage vor dem Abreisetag: € 12,50 pro Bearbeitungsfall;
6.1.2 Ab dem 34. Tag vor dem Abreisetag: € 25,- pro Bearbeitungsfall.
6.2 Sprache der Reiseunterlagen, Zimmerart
6.2.1 Bis 48 Tage vor dem Abreisetag: € 12,50 pro Bearbeitungsfall;
6.2.2 Ab dem 34. Tag vor dem Abreisetag: € 25,- pro Bearbeitungsfall.
6.3 Änderungen der Dauer
Jegliche Verkürzung oder jeglicher Abbruch einer Reise durch den Kunden berechtigt nicht zu einer Entschädigung seitens des Reiseveranstalters. Im Falle einer Verkürzung oder eines Abbruchs einer Reise aus Gründen, die außerhalb des Willens des Kunden liegen, wird der Reiseveranstalter sein Möglichstes tun, um mögliche Erstattungen zu bekommen für nicht in Anspruch genommene Leistungen, die einen Teil des verkürzten oder abgebrochenen Programms bilden.

7. Annullierung oder Änderung durch den Reiseveranstalter
7.1. Scot Reizen ist berechtigt, den Vertrag zu jeder Zeit zu kündigen, wenn sich Umstände ergeben, für die der Reiseveranstalter redlicherweise nicht verantwortlich gemacht werden kann. Im Falle einer Annullierung durch Scot Reizen AG im Falle von höherer Gewalt, aus Sicherheitsgründen oder aus Gründen, die außerhalb des Willens des Reiseveranstalters liegen, wird der Reiseveranstalter dem Kunden eine ähnliche Alternative anbieten. Sollte diese Alternative vom Kunden nicht angenommen werden, werden ihm die bis dahin bezahlten Beträge zurückgezahlt.
7.2. Nach der Buchung behält der Reiseveranstalter sich das Recht vor, die Programme, im Falle höherer Gewalt oder wenn Handlungen Dritter ihn dazu zwingen, anzupassen. Der Veranstalter wird dafür sorgen, dass eine Anpassung wenn möglich einer gleichwertigen Alternative entspricht. In diesem Fall wird der Kunde immer informiert.
7.3. Der Preis eines Programms kann auch angepasst werden, wenn Änderungen der preisbestimmenden Elemente eintreten. Jede Preiserhöhung wird dem Kunden immer sofort mitgeteilt. Wenn diese Preiserhöhung mehr als 20 % beträgt, steht es dem Kunden frei, um innerhalb von 10 Tagen nach der Mitteilung der Preiserhöhung, jedoch spätestens 48 Tage vor der Abreise, auf das Programm zu verzichten.

8. Versicherungen
8.1. Beim Reiseveranstalter kann keine Reiseschutzversicherung abgeschlossen werden. Dem Kunden wird empfohlen, eine solche im Land seines Wohnsitzes abzuschließen.
8.2. Eine Annullierungsversicherung kann beim Reiseveranstalter nur zum Zeitpunkt der Buchung abgeschlossen werden. Ihr Preis beträgt 5 % des gesamten Programmbetrags. Liefert der Reiseveranstalter die Annullierungsversicherung nicht, wird den Kunden empfohlen, eine solche im Land seines Wohnsitzes abzuschließen. Wir empfehlen Ihnen, die besonderen Bedingungen der Annullierungsversicherung gründlich zu lesen. Prämien für eine Annullierungsversicherung werden vom Reiseveranstalter nicht zurückgezahlt.

9. Haftung des Reiseveranstalters
9.1. Der Reiseveranstalter haftet für die gute Durchführung des Vertrags entsprechend den Erwartungen, die der Kunde aufgrund der Bestimmungen des Vertrags über die Veranstaltung einer Reise redlicherweise haben darf.
9.2. Die Haftung des Reiseveranstalters gilt nicht im Falle höherer Gewalt (gemäß Art. 14, Paragraph 2.b des Reisevertragsgesetzes) oder eines Ereignisses, das er sogar unter Beachtung größter Sorgfalt nicht hätte vorhersehen oder vermeiden können (wozu Überbuchung nicht gezählt wird).
9.3. Außerdem ist der Reiseveranstalter gesetzlich verpflichtet, im Rahmen des Möglichen, den Reisenden, die sich während der Durchführung des Reisevertrags in Schwierigkeiten befinden, Unterstützung und Hilfe zu bieten. In diesen Fällen (höhere Gewalt oder Hilfe oder Unterstützung) kann der Reiseveranstalter die ihm entstandenen Kosten für zusätzlichen Transport und/oder Aufenthalt dem Reisenden in Rechnung stellen.
9.4. Scot Reizen AG haftet nicht für Annullierung oder Änderung von Veranstaltungen, die einen Teil des Programms bilden, wenn die Annullierung oder Änderung aus Gründen eintritt, die außerhalb der Entscheidungsmacht von Scot Reizen AG fallen. Zu den Änderungen gehören sowohl Änderungen des Programms wie der ausführenden Personen. Scot Reizen AG wird den Kunden sofort informieren sobald ihr irgendeine Änderung des Programms oder des Künstlers wie auch eine Annullierung einer Veranstaltung mitgeteilt wird.
9.5. Der Reiseveranstalter haftet nicht, wenn der Reisende einen Teil der oder die gesamten Dienstleistungen des Programms nicht beanspruchen kann, weil er nicht im Besitz der richtigen Papiere (Visa, Ausweis, Reisepass, Buchungsbeleg) ist.
9.6. Scot Reizen AG haftet nicht für Schäden, wofür Reise-, Reiseschutz-, oder Annullierungsversicherungen üblicherweise aufkommen.
9.7. Sollte Scot Reizen AG für materiellen und/oder immateriellen Schaden als haftbar betrachtet werden können, kann der gesamte Schadenersatz nie mehr betragen als der Gesamtpreis des Programms.

10. Haftung des Reisenden
10.1. Der Kunde verpflichtet sich dazu, den (Mit)reisenden, die von der Buchung betroffen sind, die geltenden allgemeinen Bedingungen mitzuteilen und er kann verpflichtet werden, den Schaden zu vergüten, der entsteht, wenn die (Mit)reisenden die allgemeinen Bedingungen nicht respektieren.
10.2. Die gesamtschuldnerische Haftung des Kunden gilt uneingeschränkt. Die Proportionalhaftung der Mitreisenden gilt uneingeschränkt.
10.3. Der Kunde haftet für Schäden, die durch seine Schuld dem Reiseveranstalter und/oder seinen Angestellten und/oder Lieferanten zugefügt werden.

11. Änderungen und Druckfehler
Dieses Angebot wurde entsprechend den zum Zeitpunkt der Erstellung verfügbaren Daten erstellt. Eventuelle Druckfehler und/oder Änderungen werden jeweils so schnell wie möglich mitgeteilt.

12. Beginn und Ende der Dienstleistungen
Die Dienstleistungen des Reiseveranstalters beginnen beim Einchecken des Kunden im Hotel und enden beim Auschecken des Kunden aus dem Hotel.

13. Bearbeitung von Reklamationen
13.1. Reklamationen vor oder während der Reise
Jegliche Mängel müssen dem Reiseveranstalter so schnell wie möglich vor Ort gemeldet werden. Falls während der Reise nicht entsprechend auf die Reklamation eingegangen wird, oder wenn keine Lösung gefunden wird, müssen Sie direkt den Reiseveranstalter während der Öffnungszeiten kontaktieren. Bleibt das Problem aufgrund einer Nichterfüllung dieser Vorschriften bestehen, dann kann dies einen Einfluss auf die Bestimmung eines eventuellen Schadenersatzes haben.
13.2. Nicht erhaltene Dienstleistungen
Die Erstattung nicht erhaltener Dienstleistungen ist nur möglich nach Vorlegung einer Bescheinigung des betreffenden Dienstleisters, worin deutlich mitgeteilt wird, welche Dienstleistungen der Reisende nicht erhalten hat und welche für eine Erstattung in Betracht kommen. Diese Bescheinigung muss Scot Reizen AG per Einschreiben innerhalb von sieben Tagen nach dem Ende der Dienstleistungen besorgt werden.
13.3. Reklamationen nach der Reise
Jeglicher Beweis bezüglich mangelhafter Dienstleistungen für die der Reiseveranstalter haftbar gemacht werden könnte, muss innerhalb von sieben Tagen nach dem Ende der Dienstleistungen, gemäß Artikel 13, Scot Reizen AG per Einschreiben besorgt werden. Reklamationen, die nach dieser Frist eingehen, werden nicht mehr angenommen.

14. Reiseunterlagen
Die Reiseunterlagen umfassen die Flugtickets, wenn der Reiseveranstalter die Flüge oder den Transport organisiert hat, sowie die Buchungsbelege für sonstige reservierte Dienstleistungen, zusammen mit den praktischen Informationen bezüglich der Reise.
Die Unterlagen stehen spätestens 10 Tage vor der Abreise beim Reiseveranstalter zur Verfügung. Wenn die Unterlagen nicht abgeholt werden können, werden sie Ihnen zwei Wochen vor der Abreise zugeschickt. Diese Unterlagen werden Ihnen per Einschreiben zugeschickt. Dafür ist vom Kunden kein Aufpreis zu zahlen.

Für Streitigkeiten bezüglich der Durchführung der Reise oder der Dienstleistungen sind ausschließlich die Gerichte von Antwerpen zuständig.

Verantwortlicher Herausgeber: Maarten De Veuster

 

  • Artcitytrips
  • Operareizen
  • Contact
  • Links
  • Disclaimer
  • Webdesign weblounge
  • Photo credits
  • licentie A1349